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Recht & Förderung
KfW 458 (Heizungsförderung)
Das KfW-Programm 458 vergibt Zuschüsse für den Tausch fossiler Heizungen gegen Wärmepumpen oder andere klimafreundliche Systeme.
Auch bekannt als: KfW Zuschuss 458
KfW 458 löste 2024 die alte BAFA-Heizungsförderung ab. Antragsberechtigt sind selbstnutzende und vermietende Eigentümer, WEGs und Mieter mit baulichen Eingriffsrechten.
Ablauf: Lieferungs-/Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung der Förderzusage abschließen, dann Antrag bei der KfW, dann nach Einbau Zuschuss-Auszahlung. Antragsplattform: kfw.de/zuschussportal.
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