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Wärmepumpe Förderung 2026: BEG, BAFA und alles was du wissen musst
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Wärmepumpe Förderung 2026: BEG, BAFA und alles was du wissen musst

Bis zu 70 % der Kosten werden gefördert – aber nur wenn alles richtig beantragt wird. Wir erklären, welche Förderung es gibt, wie sie funktioniert und worauf du achten musst.

Simply Energy3 Min. Lesezeit

Kurzgesagt: Wer 2026 eine Wärmepumpe einbaut, kann bis zu 70 % der förderfähigen Kosten vom Staat erstattet bekommen. Entscheidend ist, dass der Förderantrag vor der Beauftragung gestellt wird.

Förderungen für Wärmepumpen sind kein Bonusprogramm für Wohlhabende. Sie sind ein zentrales Instrument der deutschen Klimapolitik und stehen nahezu jedem Hausbesitzer offen. Dennoch verschenken tausende Familien jedes Jahr tausende Euro, weil sie die Förderung zu spät oder falsch beantragen.

Dieser Ratgeber erklärt, was es gibt, wie viel du bekommst und was du wann tun musst.

Die Basis: BEG EM über das BAFA

Das wichtigste Förderprogramm heißt Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Es wird über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) abgewickelt.

Der Grundfördersatz für eine Wärmepumpe beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Dazu kommen mögliche Boni:

Bonus Bedingung Zusätzliche Förderung
Effizienzbonus Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (z. B. R290) oder Wasser/Sole als Wärmequelle +5 %
Klimageschwindigkeitsbonus Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung +20 %
Einkommensbonus Zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/Jahr +30 %

Der maximale Gesamtfördersatz liegt bei 70 %, gedeckelt auf förderfähige Kosten von 30.000 Euro pro Wohneinheit (also maximal 21.000 Euro Förderung).

Wer bekommt welchen Satz?

In der Praxis bekommt die große Mehrheit der Hausbesitzer mindestens 35 % (Grundförderung + Effizienzbonus), wer eine alte Gasheizung ersetzt oft 55 % (Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus + Effizienzbonus).

Ein Beispiel:

  • Gesamtkosten: 22.000 Euro (Gerät + Installation)
  • Fördersatz: 55 % (Klimageschwindigkeitsbonus + Effizienzbonus)
  • Förderung: 12.100 Euro
  • Eigenanteil: 9.900 Euro

Den individuellen Fördersatz kannst du mit unserem Förderrechner in wenigen Minuten berechnen.

Wichtig: Reihenfolge einhalten

Das ist der häufigste Fehler: Der Auftrag an den Handwerker wird erteilt, bevor der Förderantrag gestellt ist.

Die richtige Reihenfolge:

  1. Energetische Fachplanung (Heizlastberechnung, Anlagenkonzept) – kostet ca. 500–1.500 Euro, wird ebenfalls gefördert
  2. Förderantrag beim BAFA stellen – online, dauert oft nur wenige Tage bis zur Zusage
  3. Erst danach Auftrag erteilen – der Handwerker beginnt nach der Zusage
  4. Rechnung erhalten und bezahlen
  5. Verwendungsnachweis beim BAFA einreichen – innerhalb von 24 Monaten nach Zusage

Wer mit dem Bau beginnt bevor die Zusage vorliegt, verliert den gesamten Förderanspruch.

Was zusätzlich gefördert werden kann

Neben der eigentlichen Wärmepumpe können auch folgende Maßnahmen in den förderfähigen Kosten enthalten sein:

  • Hydraulischer Abgleich des Heizsystems
  • Austausch von Heizkörpern
  • Ggf. Dämmmaßnahmen (als separate Maßnahme)
  • Warmwasserspeicher und Pufferspeicher
  • Planungskosten des Energieberaters

Die Kosten eines Energieeffizienz-Experten (EEE) für die Planung sind sogar zu 50 % förderfähig.

KfW-Ergänzungskredit: wenn Eigenkapital fehlt

Wer die Eigenanteile nicht aus eigener Tasche zahlen kann oder möchte, kann den KfW-Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen (358/359) nutzen. Er kombiniert niedrige Zinsen mit der BAFA-Förderung und finanziert den Eigenanteil günstig.

Konditionen (variieren, Stand 2026):

  • Zinssatz ab ca. 3 % effektiv
  • Laufzeiten bis 30 Jahre
  • Kombination mit BAFA-Zuschuss möglich

Steuerliche Absetzbarkeit als Alternative

Wer die BAFA-Förderung nicht in Anspruch nimmt (oder nicht kann), kann die Kosten für die Wärmepumpe als Steuerermäßigung für energetische Sanierung (§ 35c EStG) geltend machen.

Die Steuerermäßigung beträgt:

  • 7 % der Kosten im Jahr der Fertigstellung
  • 7 % im Folgejahr
  • 6 % im übernächsten Jahr
  • Gesamtmäßigung: 20 % der Kosten, maximal 40.000 Euro

Achtung: BAFA-Förderung und § 35c können nicht kombiniert werden. In den meisten Fällen ist die BAFA-Förderung deutlich attraktiver.

Regionale Förderungen nicht vergessen

Viele Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Programme an, die sich mit dem BAFA-Zuschuss kombinieren lassen. Diese variieren stark und ändern sich häufig. Es lohnt sich, vor der Planung bei der lokalen Energieberatung nachzufragen.

Fazit: Förderung ist kein Selbstläufer

Die Förderung für Wärmepumpen ist großzügig, aber sie will richtig beantragt werden. Wer die Reihenfolge einhält und einen zertifizierten Fachbetrieb wählt, bekommt einen Großteil der Investition zurück.

Der einfachste Weg: Angebote von BAFA-zugelassenen Fachbetrieben einholen, die den Förderantrag mit einschließen.

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