BEG-Förderung
Die Bundesförderung effiziente Gebäude bündelt seit 2024 die Zuschüsse für Heizungstausch, energetische Sanierung und Effizienzhäuser.
Auch bekannt als: Bundesförderung effiziente Gebäude
Die BEG ist das zentrale Förderprogramm für die Wärmewende. Wärmepumpen erhalten eine Grundförderung von 30 %, plus optional Klimageschwindigkeits-Bonus 20 %, Einkommens-Bonus 30 % und Effizienz-Bonus 5 % – insgesamt bis zu 70 %, gedeckelt auf 30.000 € förderfähige Kosten = max. 21.000 € Zuschuss pro Wohneinheit.
Antrag bei der KfW (Zuschuss-Programm 458) vor Auftragsvergabe; Auszahlung nach Inbetriebnahme. Die BAFA fördert weiter Sanierungs-Einzelmaßnahmen.
Verwandte Begriffe
BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – fördert seit 2024 vor allem energetische Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster).
KfW 458 (Heizungsförderung)
Das KfW-Programm 458 vergibt Zuschüsse für den Tausch fossiler Heizungen gegen Wärmepumpen oder andere klimafreundliche Systeme.
GEG (Gebäudeenergiegesetz)
Das GEG regelt seit 2024, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen.
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