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Recht & Förderung

TA Lärm

Die TA Lärm definiert die Grenzwerte, die eine Wärmepumpe an der Grundstücksgrenze einhalten muss.

Auch bekannt als: Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm

Die TA Lärm ist eine bundesweite Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Maßgeblich ist der Schalldruckpegel am Immissionsort (0,5 m außerhalb des nächsten Nachbar-Fensters), nicht direkt am Gerät.

Grenzwerte nachts (22–6 Uhr): reines Wohngebiet 35 dB(A), allgemeines Wohngebiet 40 dB(A), Mischgebiet 45 dB(A). Tagsüber jeweils 15 dB(A) höher.

Moderne Außengeräte mit Schallleistungspegel < 55 dB(A) halten die Werte mit ≥ 5 m Abstand zum Nachbarfenster meist sicher ein.

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