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Recht & Förderung

§14a EnWG

Seit 2024 dürfen Netzbetreiber Wärmepumpen kurzzeitig dimmen – im Gegenzug gibt es reduzierte Netzentgelte.

Auch bekannt als: Steuerbare Verbrauchseinrichtung, Netzdienliche Steuerung

§14a Energiewirtschaftsgesetz schreibt vor: Wärmepumpen mit ≥ 4,2 kW elektrischer Anschlussleistung, die nach dem 1.1.2024 angemeldet werden, sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf sie kurzzeitig auf max. 4,2 kW reduzieren – maximal 2 Stunden/Tag in der Praxis.

Im Gegenzug bekommt der Anschlussnehmer eine pauschale Netzentgelt-Reduktion (Modul 1) oder prozentuale Reduktion (Modul 2) oder zeitvariable Netzentgelte (Modul 3). Ersparnis: 110–190 € pro Jahr je nach Region.

Praktische Auswirkung: Bei modernen Wärmepumpen mit Pufferspeicher und vernünftiger Auslegung ist die Drosselung kaum spürbar – das Haus kühlt in 2 Stunden nicht aus.

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